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Allgemeine Hinweise:

Liegen bei einer oder mehreren Prüfungen für eine Wirksamkeit nur Werte bei kürzeren Einwirkzeiten als ausgewählt vor (unabhängig ob Tests der Phase2/Stufe1 oder Phase 2/Stufe 2), können diese eingetragen werden.

Es ist davon auszugehen, dass eine Verlängerung der Einwirkzeit keinen negativen Einfluss auf die Wirksamkeit hat.

z.B. 15 Minuten als ausgewählte Zeit, nach EN 13727 liegen jedoch nur Werte bei 5 Minuten vor.

 

Häufig gestellte Fragen:

Anwendungsbereich Lebensmittelhygiene/öffentlicher/industrieller Bereich

Frage: Warum sind die Spektren Bakterizidie und Levurozidie zusammen?

Antwort: Desinfektionsmittel werden gemäß europäische Biozidprodukteverordnung zugelassen. Der „Guidance on the Biocidal Products Regulation Volume II Efficacy - Assessment and Evaluation (Parts B+C)” Version 3.0 April 2018 ist dazu der Interpretations- und Umsetzungsleitfaden. Er besagt: “Food and feed hard surface biocidal products should be at least sufficiently effective against bacteria and yeasts. Efficacy tests with these organisms should always be provided”. Dies ist gemäß BPR die Mindestwirksamkeit bei zugelassenen Produkten und dementsprechend in der IHO-Liste einzutragen.

 

Erklärvideo: